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Bis zu 9.000,- € Sanierungsbonus Bis zu 2.000,- € Handwerkerbonus
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Bis zu 9.000,- EUR Förderung für Fenstertausch möglich!

Sanierungsbonus / Bundesförderung / Landesförderung

Die neue Bundesförderung ab dem 1. Januar 2024.

Wände, Fenster, Türen und/oder Dächer sind in älteren Gebäuden oftmals nicht ganz dicht oder einfach nicht gut gedämmt. Das ist weder gemütlich, noch wirkt es sich positiv auf unsere Energiekosten aus. Wenn Sie dagegen etwas unternehmen möchten, ist jetzt der beste Zeitpunkt dafür.

Das Klimaschutzministerium unterstützt sie in ihrem Vorhaben mit dem sogenannten Sanierungsbonus, der bei mehreren Maßnahmen bis zu 42.000 EUR für ihr Haus betragen kann. Das schont nicht nur ihr Konto, sondern wirkt sich auch positiv auf unser Klima aus.

Was kann gefördert werden?


Förderungsfähige Maßnahmen:

  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus


Gefördert werden Gebäude, die älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass pro Standort und pro Kalenderjahr in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.

Wer bekommt eine Förderung?


Förderungsmittel für den Sanierungsbonus für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.

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Mehrgeschoßiger Wohnbau


Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.

Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderfähig sind.

Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.

Wer bekommt eine Förderung?


Für eine umfassende Sanierung können ausschließlich Gebäudeeigentümer:innen laut Grundbuch einen Antrag stellen. Bei einer Einzelbauteilmaßnahme können ausschließlich einzelne private Wohnungseigentümer:innen oder Mieter:innen einen Antrag stellen, sofern diese die Kosten der Sanierung tragen.

Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.

Wie verläuft der Förderungsprozess?


Die Antragstellung ist ab 03.01.2024 so lange möglich, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024 möglich.

Eine Antragstellung ist ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at möglich. Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen abzuschließen.

Nach positiver Projektprüfung wird der Antrag zur Genehmigung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt. Nach Genehmigung wird der Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe verschickt.

Eine endgültige Beurteilung der Förderungsfähigkeit sowie die Berechnung der Förderungssumme ist erst nach Umsetzung der Maßnahme(n) und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen möglich.

Wo erhalte ich weitere Informationen?


Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und den benötigten Unterlagen zum Förderungsantrag erhalten Sie auf www.umweltfoerderung.at.

Für eine Förderungsberatung steht Ihnen das Serviceteam Sanierungsbonus unter 01/31 6 31-264 oder sanierung@kommunalkredit.at zur Verfügung.

Anlaufstellen im jeweiligen Bundesland:


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Hinweis:

Die Bundesförderung ist mit den jeweiligen Landesförderungen kombinierbar!