Handwerkerbonus 2024
Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar
Durch den Handwerkerbonus 2024 erhalten Privatpersonen die Möglichkeit einer Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie.
Bitte beachten Sie, dass pro Kalenderjahr jede Förderwerberin bzw. jeder Förderwerber maximal nur einen Förderantrag stellen kann, der aber mehrere Rechnungen umfassen darf. Ein übersichtliches PDF-Dokument mit den wichtigsten Infos finden Sie hier.
Darum geht’s
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.
Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Auf der offiziellen Webseite werden alle wichtigen Informationen und die Möglichkeit zur Online-Antragsstellung zur Verfügung gestellt.